07 Aug 2024

Sonntagsarbeit: In welchen Betrieben kann auch sonntags gearbeitet werden?

Sonntagsarbeit ist nur in wenigen Branchen erlaubt. Unternehmen in anderen Geschäftsfeldern benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes zur Sonntagsarbeit

Das Arbeitsschutzgesetz hat auf die Sonntagsarbeit nur wenig Einfluss. Es ist das Arbeitszeitgesetz, das hier die Regelungen bestimmt. Genau genommen Paragraf 9 des ArbZG mit der Überschrift „Sonn- und Feiertagsruhe“. Die Regelung untersagt es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und an gesetzlichen Feiertagen einzusetzen. Davon gibt es nur wenige, klar begrenzte Ausnahmen:

  • Bestimmte Branchen sind von dem Verbot der Sonntags- und Feiertagsarbeit ausgenommen, dort darf auch an diesen Tagen gearbeitet werden..

  • In anderen Fällen können Unternehmen Ausnahmegenehmigungen erhalten. Dafür müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein..

  • In Schichtbetrieben und für Arbeitnehmer, die als Fahrer tätig sind, gilt eine Art „Verschieberegel“: Die Sonntagsruhe kann um einige Stunden vor- oder zurückverlegt werden.

Die Liste der gesetzlichen Feiertage ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Entscheidend dafür, welche Tage als Feiertage zählen, ist also das jeweilige Bundesland.

In welchen Branchen ist die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen erlaubt?

Die Liste der Branchen, in denen auch ohne Ausnahmegenehmigung oder besondere Verordnung an Sonntagen und an Feiertagen gearbeitet werden darf, steht in § 10 Abs. 1 ArbZG. Betriebe, die sich dort wiederfinden, benötigen keine zusätzliche Erlaubnis, um ihre Arbeitnehmer sonntags oder feiertags zur Arbeit einzuteilen. Zulässig ist die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung für:

  • Notdienste, Rettungsdienste und Feuerwehr.

  • Krankenhäuser sowie Behandlungs- und Pflegeeinrichtungen.

  • Gastronomie, Hotellerie und weitere Bewirtungs- und Beherbergungsbetriebe.

  • Unterhaltungsbetriebe (Anbieter von Konzerten, Theatervorstellungen, Filmvorführungen und ähnlichen Veranstaltungen).

  • Tourismusbetriebe sowie Anbieter von Sport- Freizeit- und Erholungsangeboten.

  • Medien (Radio, Fernsehen, Online und Print), soweit es um Berichterstattung, Produktion und Auslieferung geht, tagesaktuell berichtet wird und/oder die Ausgaben am Folgetag erscheinen.

  • Messe-, Ausstellungs- und Marktgeschäfte.

  • Verkehrsbetriebe.

  • Transport und Kommissionierung leichtverderblicher Waren wie frischer Lebensmittel.

  • Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe (Energie, Wasser, Abfall, Abwasser).

  • Landwirtschaft und Tierhaltung.

  • Wachschutz und Security.

  • Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit dies jeweils für die Aufrechterhaltung des Betriebs oder der Funktionsfähigkeit notwendig ist.

  • Administration von Datennetzen und Rechnersystemen, soweit das für die Funktionsfähigkeit erforderlich ist.

  • Betriebe, die verderbliche Naturerzeugnisse oder Rohstoffe verarbeiten.

  • Betriebe, in denen ohne Arbeitseinsatz (z. B. zur laufenden Überwachung) Beschädigungen oder Zerstörungen drohen.

Für Bäckereien und Konditoreien gilt eine Sonderregel: Sie dürfen ihre Mitarbeiter an Feiertagen und Sonntagen bis zu drei Stunden beschäftigen, allerdings nur mit Herstellung, Auslieferung und Verkauf der Back- und Konditoreiwaren.

Eine weitere Sonderregel gilt für Banken und Finanzdienstleister: Sie dürfen Mitarbeiter zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs an Feiertagen einsetzen, die nicht EU-weit gelten.

Schließlich gilt eine Ausnahmeregelung für Betriebe, die zum Wiederanfahren der Produktion am Montag beziehungsweise dem Folgetag zusätzliches Personal einstellen müssten: wenn sie dies belegen können, dürfen sie die Produktion auch sonntags und feiertags aufrechterhalten.

Das klingt erstmal alles sehr verwirrend. Doch wenn Sie sich entscheiden, die Lohnabrechnung einem Dienstleister wie Paychex zu übergeben , klären wir Sie gerne zu den vielen Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit auf.

Beschäftigung der Arbeitnehmer am Sonntag und am Feiertag ohne Ausnahmegenehmigung

Zusammenfassend lässt sich sagen: Sonntags- und Feiertagsarbeit soll für Betriebe der kritischen Infrastruktur wie Altersheime, Krankenhäuser, Security-Unternehmen und Versorger möglich sein. Außerdem gestattet das Arbeitsschutzgesetz zur Sonntagsarbeit Arbeitseinsätze bei Dienstleistungen, die die Gesellschaft auch gerade an Sonn- und Feiertagen erwartet, von Restaurants und Hotels über Tanzclubs und traditionelle Märkte bis hin zu Freizeitparks.

In anderen Branchen ist Sonntags- und Feiertagsarbeit erlaubt, wenn es um verderbliche Waren und Erzeugnisse geht oder die arbeitsfreien Tage den Betrieb, die Rohstoffe oder den Arbeitsprozess insgesamt gefährden. Ein Beispiel ist die Glasproduktion, wo die Glasmasse fortlaufend flüssig und die Maschinerie deshalb am Laufen gehalten werden muss. Dort gilt auch das flüssige Glas als Rohstoff im Sinne des Gesetzes. So ist es auch mit flüchtigen Chemikalien, die in manchen Raffinerieprozessen direkt weiterverarbeitet werden müssen. Schließlich ermöglicht das Gesetz, dass auch an Sonn- und Feiertagen IT-Administratoren Computersysteme überwachen. Schließlich halten Cyber-Kriminelle keine Sonntagsruhe.

Wichtig: Arbeitnehmer dürfen nur dann am Sonntag oder am Feiertag eingesetzt werden, „sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können“. Es genügt nicht, dass der Betrieb über das Wochenende hinweg betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

In Zweifelsfällen sollte man sich lieber vergewissern, ob die Sonntags- oder Feiertagsschicht vom Gesetz gedeckt ist. Bei Verstößen ermöglicht das Arbeitszeitgesetz Bußgelder bis zu 30.000 Euro (§ 22ArbZG).

Verkaufsoffene Sonntage

Das Ladenschlussgesetz sieht grundsätzlich vor, dass Verkaufsstellen wie etwa Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen und Feiertagen schließen müssen. Es erlaubt jedoch bestimmte Ausnahmen. Manche Verkaufsstellen dürfen auch dann öffnen, so zum Beispiel Apotheken und Tankstellen ganztags, aber nur mit Teilen des Sortiments, sowie Kioske von 11 bis 13 Uhr. An Flughäfen und Bahnhöfen darf Reisebedarf ganztags verkauft werden Weitere Ausnahmen können die Bundesländer einräumen. Von dieser Möglichkeit machen sie auch Gebrauch, um etwa den Verkauf von Blumen oder bestimmten Lebensmitteln wie Konditoreiwaren zu ermöglichen.

Daneben haben die Bundesländer unterschiedliche Regelungen zu allgemeinen verkaufsoffenen Sonntagen. In Nordrhein-Westfalen ist das an acht, in Bayern an vier Sonn – oder Feiertagen möglich. Die Öffnung muss mit einem besonderen lokalen Anlass einhergehen – beispielsweise dem örtlichen Patronatsfest oder einer großen Messe. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen „Sachgrund“ für die Öffnung gefordert (BVerwG, 17.05.2017 - 8 CN 1.16).

Wenn die Verkaufsstelle dazu berechtigt ist, am Sonntag oder am Feiertag zu öffnen, dann darf sie grundsätzlich auch ihr Personal an diesen Tagen einsetzen. Wichtig ist hier jedoch ein Blick auf mögliche Feiertagszuschläge.

Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit mit Ausnahmegenehmigung

Neben diesen fest vorgesehen Ausnahmen gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit zu beantragen. Zuständig sind die Behörden der einzelnen Bundesländer. Der Bund kann ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erteilen. Auch der Betriebsrat hat laut Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrecht bezüglich der Sonntagsarbeit.

Möglich sind Ausnahmegenehmigungen …

  • „zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung“: auf dieser Grundlage erlauben die Bundesländer beispielsweise die Sonntagsbeschäftigung in Blumengeschäften, Parkhäusern und Call-Centern. Die genauen Regelungen beziehungsweise Tätigkeiten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland..

  • wenn die Unterbrechung der Arbeit einen unverhältnismäßigen Schaden oder besondere Belastungen, Schwierigkeiten oder Risiken verursacht. Das ist aber kein Freibrief. So wollte Amazon mit dieser Begründung seine Logistik-Zentren an Adventssonntagen betreiben. Der E-Commerce-Riese unterlag jedoch vor Gericht. Grund: er hatte den Druck selbst verursacht, durch Lieferzusagen am selben Tag (BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20). Dagegen durfte ein Unternehmen, das telefonisch Blumenbestellungen annimmt, seine Mitarbeiter arbeiten lassen, als der Valentinstag auf einen Sonntag fiel (VG Berlin, 01.02.2021 - 4 L 25/21)..

  • wenn die Arbeit aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen nicht unterbrochen werden darf, etwa bei Hochöfen oder in pharmazeutischen Fertigungsanlagen.

  • die Konkurrenzfähigkeit unzumutbar beeinträchtigt ist, weil die Konkurrenz im Ausland von längeren Betriebszeiten profitiert, der deutsche Betrieb die Werktage schon weitgehend nutzt und Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung sichert. Auch diese Möglichkeit ist kein Selbstläufer: Ein Online-Möbelshop wollte seine Service-Mitarbeiter sonntags einsetzen, da die Kundschaft den Kundenservice auch dann erwarte und bei der ausländischen Konkurrenz bekomme. Das Verwaltungsgericht Berlin kippte die Ausnahmegenehmigung jedoch (VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22). Grund: Der Möbelhändler hätte zuvor die gesamten zulässigen Betriebszeiten an Wochentagen nutzen und die Service-Mitarbeiter an Werktagen nachts beschäftigen müssen.

Weiter kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden …

  • an einem Sonntag pro Jahr zur Inventur, wenn diese an einem Werktag nicht möglich ist.

  • an bis zu fünf Sonntagen jährlich „zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens“, etwa, weil eine verspätete Materiallieferung dringend verarbeitet werden muss.

  • an maximal zehn Sonntagen im Jahr, wenn die Umstände einen „erweiterten Geschäftsverkehr“ erforderlich machen, zum Beispiel weil das Unternehmen den Vertrieb durch Hausmessen organisiert, die sonntags stattfinden.

Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit: Es gibt Hürden

Arbeitgeber, die eine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit beantragen, müssen im Regelfall nachweisen, dass sie die möglichen Arbeitszeiten unter der Woche bereits voll ausnutzen. Gerichte haben selbst in Bezug auf Service-Center zur Kundenberatung moniert, dass diese zwar am Sonntag geöffnet werden sollten, an Werktagen in der Nacht jedoch geschlossen blieben.

Außerdem ist selbst nach einem erfolgreichen Antrag Widerstand möglich. Häufig sind es Gewerkschaften oder die Kirchen, die gegen solche Bewilligungen klagen, und das nicht selten erfolgreich. So wurden Ausnahmegenehmigungen zur Arbeit an Adventssonntagen von den Verwaltungsgerichten bereits mehrfach einkassiert.

Wann darf die Sonntagsruhe vorverlegt oder zurückverlegt werden?

Grundsätzlich gilt die Sonntags- und Feiertagsruhe von 0 bis 24 Uhr. In zwei Fällen können Betriebe diese 24-stündige Ruhezeit um einige Stunden vor- oder zurückverlegen. Auch bei Verschiebung müssen 24 Stunden frei bleiben.

  • Wenn im Unternehmen Schichtbetrieb gilt, darf die Sonntags- oder Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden früher oder später beginnen. Die Samstagsschicht kann also bis um 06.00 Uhr dauern, dann darf die Montagsschicht nicht vor 06.00 Uhr beginnen. Oder die Samstagsschicht dauert bis 18.00 Uhr, und die erste Montagsschicht beginn am Sonntagabend um 18.00 Uhr ( 9 Abs. 2 ArbZG)..

  • Eine entsprechende Verschiebung gilt für Fahrer und Beifahrer, beispielsweise im Speditionsbetrieb. Bei ihnen ist allerdings nur eine zweistündige Verschiebung nach vorn oder zurück gestattet ( 9 Abs. 3 ArbZG).

Ausgleich und Beschränkung von Sonntags-Arbeitszeiten

Selbst wenn die Sonntagsarbeit zulässig ist, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 15 arbeitsfreie Sonntage im Jahr.

Für jeden Sonntag, an dem gearbeitet wird, muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatz-Ruhetag gewährt werden. Wird an einem Feiertag gearbeitet, der auf einen Wochentag fällt, muss innerhalb von acht Wochen ein Ersatz-Ruhetag folgen.

An Sonntagen und Feiertagen darf nur acht Stunden gearbeitet werden. Ausnahme: Zehn Arbeitsstunden sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten Ausgleich für die zusätzliche Arbeitszeit erfolgt.

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter sonntags und feiertags arbeiten?

Ja, wenn die Einsätze unter die im Gesetz genannten Ausnahmen fallen oder eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, darf der Arbeitgeber die Arbeit am Sonntag oder am Feiertag anordnen. Für Jugendliche und werdende Mütter gilt allerdings ein generelles Verbot der Feiertags- und Sonntagsbeschäftigung.

Außerdem kann es sein, dass der individuelle Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag die Arbeitszeit auf Wochentage beschränkt. Ohne solche Klausel können Mitarbeiter die Sonntags- oder Feiertagsschicht nicht verweigern.

Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit in der Lohnabrechnung: SFN- Zuschläge

Für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen kann der Arbeitgeber einen steuerfreien und sozialversicherungsfreien Zuschlag bezahlen. Damit ändert sich auch die Abrechnung für Sonntagsarbeit. Denn: Die Abgabenfreiheit ist nur bis zu einer bestimmten Grenze möglich, die Berechnung etwas kompliziert. . Erläuterungen liefert das Paychex-Lohnupdate zu den SFN-Zuschlägen.

 

 

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