01 Feb 2024

Kinderkrankschreibung: Telefonat mit dem Arzt reicht aus

Vor einiger Zeit schon wurde die telefonische Krankschreibung für Arbeitnehmer wieder eingeführt. Jetzt ist sie auch bei kranken Kindern möglich, wenn die Eltern deshalb nicht zur Arbeit können.

Kind krank? Dann können Arbeitnehmer sich den Weg in die Praxis sparen

Schon seit Dezember 2023 können Eltern den Weg zur Arztpraxis vermeiden, wenn das Kind krank wird und sie deshalb nicht arbeiten können. Die „Kinderkrankschreibung“ für den Arbeitgeber und die Krankenkasse, die in solchen Fällen notwendig wird, kann der Arzt nun auch nach einem Telefonat ausstellen.

Allerdings ist die telefonische Kinderkrankschreibung an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Der Arzt oder die Ärztin kennen das Kind persönlich.
  • Es darf keine schwere Erkrankung vorliegen.

Die Entscheidung, ob der telefonische Kontakt ausreicht, liegt bei der Ärztin oder dem Arzt. Die Eltern können diese Form der Krankschreibung nicht einfordern.

Außerdem ist die Kinderkrankschreibung nur für maximal fünf Tage möglich. Eine Verlängerung erfordert eine persönliche Untersuchung des kranken Kindes.

Bei telefonischer Kinderkrankmeldung wird auf das Einlesen der Gesundheitskarte verzichtet. Sie setzt voraus, dass das Kind bereits in der Praxis behandelt wurde. Damit liegen die Abrechnungsdaten dort vor.

Kinderkrankengeld: im Jahr 2024 gibt es neue Regeln für die Kinderkrankentage

Eine weitere wichtige Änderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit kranken Kindern betrifft die Zahl der Tage, an denen sie Kinderkrankengeld erhalten können. Diese Kinderkrankentage waren wegen Corona bis einschließlich 2023 aufgestockt worden.

Nun gelten für 2024 und 2025 wieder etwas niedrigere Grenzen: maximal 15 Arbeitstage pro Kind und 35 Arbeitstage insgesamt im Jahr für Eltern, die gemeinsam leben. Alleinerziehende erhalten im Jahr an maximal 30 Arbeitstagen pro Kind und 70 Arbeitstagen insgesamt Kinderkrankengeld.

Allerdings ist der Kinderkrankengeld-Bezug nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Kind darf noch keine zwölf Jahre alt sein und muss wie das betreuende Elternteil gesetzlich versichert sein. In manchen Fällen hat der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungspflicht, auch dann entfällt das Kinderkrankengeld.

Eine ausführliche Darstellung zu Voraussetzungen und zur Höhe des Kinderkrankengelds sowie zur möglichen Lohnfortzahlungspflicht liefert das Lohn-Update „Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld im Jahr 2024“.

Telefonische Krankschreibung für Arbeitnehmer

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst krank werden, genügt zur Krankschreibung seit einigen Wochen ebenfalls ein Anruf beim Arzt. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erläutert das Lohn-Update „Die telefonische Krankschreibung ist wieder möglich – aber kein Freifahrtschein“.

 

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Krankmeldung

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